12.04.2023

Neue Förderungen für E-Mobilität

Es gibt einen neuen Förderaufruf im Bereich E-Mobilität. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität sowohl die Beschaffung von straßengebundenen batterieelektrischen PWK und Leichtfahrzeugen als auch die Installation der dazugehörigen Ladeinfrastruktur.  
Der Förderaufruf richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen sowie gemeinnützige Institutionen, die ein Vorhaben zwischen 15.000 und 1 Mio. Euro haben. Die Förderquote liegt bei 40%.
Gefördert wird, neben der nötigen Infrastruktur, die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen. Das E-Auto muss mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Anträge werden noch bis zum 08. Mai entgegengenommen unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf?redirectFrom=/easyonline/easyOnline.jsf
Im Anschluss fördert das BMDV auch nachgelagerte Landesbehörden und Kommunen sowie Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft ab dem 21. April bis zum 08. Juni. Die Beratung, Inbetriebnahme und Wartung der Ladeinfrastruktur übernimmt ein Experte des E-Handwerks. Der passende Betrieb in der Nähe ist zu finden unter www.elektrobetrieb-finden.de.

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